26.05.2015Die Bürgerinnen und Bürger haben am 9. Februar 2014 weder die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) noch das Ende der bilateralen Beziehungen mit der EU beschlossen. Sie haben sich hingegen gegen ein Zuwanderungsmodell, das nur der Wirtschaft, nicht aber den Menschen, nützt, ausgesprochen. Die Umsetzung des Zuwanderungs-Artikels 121a muss dort ansetzen und darf nicht zu einer Kündigung der bilateralen Verträge führen. Darum ist das Vorgehen des Bundesrats richtig, zuerst mit der EU über eine FZA-Anpassung zu verhandeln und nicht einseitig Kontingente oder andere Beschränkungen zu beschliessen. Parallel dazu muss der Bundesrat die innenpolitischen Reformen im Arbeitsmarkt und im Bildungsbereich viel energischer vorantreiben.
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