Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hat heute auf Bestreben der SP ein neues Gesetz beschlossen, das es erlaubt, unrechtmässig erworbene Vermögenswerte von ausländischen Herrschern einzuziehen und der Bevölkerung in diesen Ländern zurückzuerstatten. «Das Gesetz bringt die rechtsstaatliche Grundlage für eine Sperrung und Rückerstattung illegaler Gelder, denn bis anhin musste der Bundesrat auf Notrecht zurückgreifen. Es stärkt Demokratie und Entwicklung in Ländern, die unter einem autokratischen Herrscher gelitten haben», sagt SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer, auf deren Motion das Gesetz zurückgeht. «Darüber hinaus ist es ein weiterer Schritt zu einem sauberen Finanzplatz Schweiz».

Das von der RK-N verabschiedete «Gesetz über die Sperrung und Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen» ist die Folge einer Motion von SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer. Im Zuge des «Arabischen Frühlings» wurde deutlich, dass Diktatoren und Potentaten nach wie vor Millionen an illegalen Geldern in der Schweiz horten. Dieses Geld gehört der Bevölkerung in den Herkunftsländern.

Die SP begrüsst das Gesetz, das in der Sommersession vom Nationalrat behandelt wird, als wichtiges Element der Weissgeldstrategie. Allerdings fordert die SP noch Nachbesserungen. So muss auf eine Verjährung verzichtet werden. In politisch instabilen Ländern – erst Recht nach einem Umsturz – dauert es Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, bis zum Abschluss eines Rechtshilfegesuchs.

Das Potentatengelder-Gesetz soll ausserdem nach dem Willen der SP nicht nur für die Herrschenden selbst, sondern auch für ihnen «nahestehende Personen» gelten, wie es international üblich ist. Es ist wichtig, dass die Schweiz das unrechtmässig erworbene Vermögen eines Herrschenden und seines Umfelds rasch sperren kann, ohne bei jedem Cousin und Onkel eine unmittelbare Beteiligung nachweisen zu müssen . 

29. Mai 2015