Die heute von Sozialminister Alain Berset präsentierte Reform beweist, dass eine Revision der Invalidenversicherung (IV) nicht zwangsläufig eine Abbauvorlage sein muss. Die Finanzprobleme der IV werden nicht gelöst, indem IV-Bezügerinnen und IV-Bezüger stigmatisiert und Leistungen gekürzt werden. Vielmehr ist das Ziel der IV-Revision, Menschen mit körperlicher oder physischer Beeinträchtigung den (Wieder-)Einstieg in die Arbeitswelt zu ermöglichen. Gelingt dies, sinken auch die Kosten für die IV – und zwar nachhaltiger als durch Leistungsabbau.
Die Einführung des stufenlosen Rentensystems unterstützt die SP im Grundsatz. Sie muss jedoch finanzneutral erfolgen und darf nicht von den Rechtsparteien missbraucht werden, um Rentenkürzungen durchzudrücken. Die SP setzt sich dafür ein, dass auch künftig ein Invaliditätsgrad von 70 Prozent zum Bezug einer Vollrente berechtigt. Klar ist: Wenn die Rechten aus dieser austarierten IV-Revision eine reine Abbauvorlage machen wollen, wird die SP dies nicht mittragen.