Die SP-Fraktion will in der morgigen Nationalratsdebatte zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) für ein Eintreten stimmen. Dies hat sie in ihrer heutigen Sitzung einstimmig beschlossen. Die SP fordert weiterhin Verbesserungen an der Version, wie sie die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) vorsieht. Sollte es der Nationalrat verpassen, die Verschlechterungen gegenüber der Ständeratsvariante zu korrigieren, wird die SP die Vorlage nicht mehr mittragen.

«Wir verlangen, dass insbesondere beim Kapitaleinlageprinzip nachgebessert wird», sagt SP-Nationalrat Beat Jans. «Dieses Relikt aus der Unternehmenssteuerreform II muss klarer eingeschränkt werden.» Zudem müssten die Städte und Gemeinden angemessen abgegolten werden. Bewegt sich der Nationalrat bei diesen beiden Punkten, wird die SP-Fraktion den Kompromiss unterstützen (unter der Voraussetzung, dass keine neuen, anderweitigen Verschlechterungen eingebracht werden). Die definitive Position der Partei wird die ausserordentliche Delegiertenversammlung vom 29. September in Olten festlegen.

Die SP-Fraktion hat zudem entschieden, in der laufenden Herbstsession zwei dringliche Interpellationen einzureichen. Im ersten Vorstoss wird die SP den Bundesrat auffordern, zu erklären, wie er Rüstungsexporte in Bürgerkriegsländer mit den in Artikel 54 der Bundesverfassung festgehaltenen Zielen hinsichtlich Friedensförderung und Menschenrechte in Einklang bringen will.

Die zweite dringliche Interpellation thematisiert die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Die SP fordert den Bundesrat darin dazu auf, endlich eine gesamtschweizerische Strategie gegen die Gewalt gegen Frauen sowie eine Sensibilisierungs- und Präventionskampagne zu lancieren. Zudem soll er mit den Kantonen für eine genügende Anzahl von Plätzen in Frauenhäusern und Anschlusslösungen sorgen sowie für den Kampf gegen die Gewalt gegen Frauen mehr Geld zur Verfügung stellen.

11. Sep 2018