Die Unabhängigkeit der Justiz ist in der Bundesverfassung festgeschrieben. Die damit verbundene Teilung zwischen den verschiedenen Staatsgewalten ist ein zentraler Pfeiler unseres Bundesstaates. Die SP-Bundeshausfraktion ist der festen Überzeugung, dass Richterinnen und Richter am Bundesgericht von ihren Parteien keine Instruktionen erhalten dürfen. Darum verlangt sie die Verschiebung der Gesamterneuerungswahlen ans Bundesgericht auf die Wintersession. Die Gerichtskommission muss bis dahin die Unabhängigkeit der Kandidierenden prüfen.

«Es geht nicht an, dass die grösste Partei der Schweiz Druck auf ihre Bundesrichter und Bundesrichterinnen ausübt», sagt SP-Ständerat und SP-Fraktionsvizepräsident Daniel Jositsch. «Es ist die Aufgabe des Parlaments, dafür zu sorgen, dass die Personen, die wir für die nächsten sechs Jahre an das Bundesgericht neu wählen oder wiederwählen, wirklich unabhängig sind. Diese Überprüfung obliegt der Gerichtskommission. Nur sie ist dazu in der Lage, Garantien zu liefern, die es uns ermöglichen, die Richterinnen und Richter mit vollem Vertrauen zu wählen.»

Die Unabhängigkeit der Justiz garantiert jeder Person, dass ihr Fall nach dem geltenden Recht und nicht nach politischen Präferenzen behandelt wird. «Es sind nicht zuletzt die politischen Parteien, die dem Gesetz unterworfen sind und nicht umgekehrt», sagt SP-Nationalrat und SP-Fraktionspräsident Roger Nordmann. «Wir werden darum morgen Mittwoch alles daransetzen, dass die Vereinigte Bundesversammlung dem Antrag auf Verschiebung der Wahl stattgibt.»

22. Sep 2020