In faktischer Überschreitung ihrer Kompetenzen hat die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-N) die Verordnung zum Krankenkassen-Aufsichtsgesetz (KVAV) verwässern lassen. Das ist demokratiepolitisch skandalös, denn Verordnungen sind Sache des Bundesrats. Es ist aber auch inhaltlich falsch, denn so können die Kassen weiterhin im stillen Kämmerchen Reserven frisieren und Prämien willkürlich festlegen. Der Bund und die Prämienzahlenden tappen im Dunkeln. Das vom Parlament verabschiedete Aufsichtsgesetz verkommt zur Makulatur.

Verordnungen sind Sache des Bundesrats nicht des Parlaments. Es ist darum demokratiepolitisch höchst bedenklich, wenn die SGK-N auf Druck der Kassenlobby Einfluss auf die Aufsichtsverordnung nimmt. Die SGK-N bestätigt einmal mehr ihren Ruf als Lobbyisten-Sumpf. Da Krankenkassen zu den grössten Sponsoren der Rechten gehören, wird sich in der nächsten Legislatur kaum etwas ändern. Die SGK-N wird auch künftig von Kassenlobbyisten verseucht bleiben.

Der Milliardenmarkt der Krankenkassen bleibt somit eine Dunkelkammer. Die Bürgerinnen und Bürger liefern ihre Prämien ab und haben weder eine Ahnung, noch eine Kontrolle, was mit ihrem Geld passiert. Denn die Kassen wehren sich mit Händen und Füssen gegen mehr Aufsichtskompetenzen des Bundes. Da die rechten Parlamentarier sich als willfährige Erfüllungsgehilfen verstehen, sind die Kassen mit ihrer Verschleierungstaktik leider erfolgreich. 

23. Okt 2015