Die Renten dürfen nicht sinken. An diesem Ziel hält der Bundesrat bei der Neuauflage der Rentenreform richtigerweise fest. Wie er dies erreichen will, lässt er jedoch völlig offen. Dabei sollte klar sein, welche Voraussetzungen eine mehrheitsfähige Vorlage erfüllen muss: Erhalt des Rentenniveaus, kein Rentenalter über 65, keine Erhöhung des Frauenrentenalters ohne substanzielle Kompensation.

Die Altersvorsorge 2020 wurde abgelehnt, weil zu viele Menschen das Gefühl hatten, sie würden von der Reform nicht profitieren: Frauen stimmten Nein, weil die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 nicht genug kompensiert wurde; Pensionierte stimmten Nein, weil sie keine AHV-Erhöhung erhalten hätten. Sicherheit im Alter muss daher das oberste Ziel sein. Das verlangt sichere Renten für alle und erträgt keinen Abbau. Im Gegenteil, die heute tiefen Renten für Frauen und Geringverdienende müssen angehoben werden.

Der Bundesrat liegt darum richtig, wenn er den Erhalt der Renten zum übergeordneten Ziel einer neuen Rentenreform erklärt. Er lässt jedoch Vorschläge vermissen, wie er eine allfällige Erhöhung des Frauenrentenalters oder die von der Finanzbranche und von den Rechten vehement geforderte Senkung des Umwandlungssatzes in der 2. Säule kompensieren will. Ohne Kompensation droht jedoch eine reine Abbauvorlage ohne Chance an der Urne.

SP-Vizepräsidentin Barbara Gysi warnt die bürgerlichen Parteien darum vor Übermut: «Keine Senkung der Renten, kein Rentenalter über 65, keine Erhöhung des Frauenrentenalters. An diesen Vorgaben werden wir die neue Rentenreform messen. Die SP wird nur eine ausgewogene und sozial verträgliche Rentenreform mittragen.» 

20. Dez 2017