Die gründliche Analyse des Bundesrates deckt sich mit anderen Studien, wie etwa der Studie bezüglich der Konsequenzen für die Wirtschaft von economiesuisse oder der Stellungnahme der Zürcher RechtsprofessorInnen von vergangenem Februar. Gegen den Versuch der Initianten, mit dieser Initiative die Europäische Menschenrechtskonvention als Garantie des Schweizerischen Grundrechtsschutzes auszuschalten, gab es bereits von Seiten der Parteien und vielen NGOs massiven Widerstand. Der Bundesrat warnt vor dem beträchtlichen Schaden für den schweizerischen und europäischen Menschenrechtsschutz und beweist eindrücklich, wie mit diesem Rundumschlag gegen das Völkerrecht die Interessen der Schweiz torpediert werden.
Dichter Nebel über Schweizer Rechtsordnung
Die Botschaft zeigt, dass die Vorgaben der Initiative sehr viele Unklarheiten mit sich bringen. So zum Beispiel bezüglich der Rolle des Bundesgerichtes im Feststellen von Widersprüchen zwischen nationalem und internationalem Recht oder in der Frage, welches die Kriterien und Zuständigkeiten für die Kündigung eines völkerrechtlichen Vertrages wären. Wer soll die Kündigung aussprechen? Wann müssten Neuverhandlungen abgebrochen und Kündigungen vollzogen werden? Zu diesen wichtigen Fragen sagt der Initiativtext nichts. Die Initiative gibt vor, das Verhältnis von Landesrecht und völkerrechtlichen Verträgen klären zu wollen, legt in Tat und Wahrheit aber einen dichten Nebel über die schweizerische Rechtsordnung. Mit einer Annahme der Initiative ist ein jahrelanges Seilziehen betreffend Umsetzung vorprogrammiert, welches das wegen der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative bereits belastete politische Klima noch weiter vergiften würde. Wir lehnen diesen erneuten Versuch der Problembewirtschaftung dezidiert ab.
Rechtsunsicherheit ist Gift für den Wirtschaftsstandort Schweiz
Der Ursprung des wirtschaftlichen Erfolges der Schweiz liegt in der Neutralität sowie in der Rechtssicherheit und damit auch im Völkerrecht. Für die exportorientierte Schweizer Wirtschaft sind internationale Verträge existentiell. Durch den vorgesehenen Kündigungsmechanismus im Falle von Widersprüchen zwischen Landes- und Völkerrecht verliert die Schweiz ihre Glaubwürdigkeit als Handelspartnerin.