Opfer von «fürsorgerischen Zwangsmassnahmen» und Fremdplatzierungen sowie frühere Verdingkinder erhalten eine späte Anerkennung. Mit dem indirekten Gegenvorschlag zur «Wiedergutmachungsinitiative», den der Nationalrat heute genehmigt hat, können Solidaritätsbeiträge in der Höhe von 300 Millionen Franken ausbezahlt werden. Die SP begrüsst den indirekten Gegenvorschlag primär wegen dem Zeitfaktor, da den Opfern so viel rascher geholfen werden kann als über den Umweg einer Verfassungsänderung.

«Der Bund anerkennt, dass den Opfern Unrecht zugefügt worden ist, das sich auf ihr ganzes Leben ausgewirkt hat.» So lautet der zentrale Artikel 3 des indirekten Gegenvorschlags zur Wiedergutmachungsinitiative. Bis in die 1980er Jahre hinein wurden Zehntausende Menschen in der Schweiz Opfer von Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen. Sie wurden verdingt, versorgt, zwangssterilisiert oder zwangsadoptiert. «Betroffen sind Menschen mit sehr unterschiedlichen Schicksalen», sagt SP-Nationalrätin Evi Allemann, «Menschen, die den damaligen gesellschaftlichen Wertvorstellungen nicht entsprachen.»

Die SP hat die Wiedergutmachungsinitiative unterstützt und ist froh, dass die Betroffenen mit dem heute beschlossenen Gesetz ein Stück weit Genugtuung erfahren. «Unrecht wird immer Unrecht bleiben. Wir können es nicht wiedergutmachen, aber wir können es anerkennen. Und das müssen wir auch», so Evi Allemann. Darum seien die Solidaritätsbeiträge als Zeichen der Anerkennung des Unrechts und als Ausdruck der Solidarität mit den Opfern zu verstehen. Sehr wertvoll ist auch, dass das neue Gesetz den Bund zur wissenschaftlichen Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels verpflichtet.

27. Apr 2016