03.09.2016
Die Schweiz darf Zustände wie in Como nicht dulden. Sie muss die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention garantieren; das Recht, in der Schweiz ein Asylgesuch zu stellen, das seriös geprüft wird, muss uneingeschränkt gelten. Besonderen Schutz und Betreuung verdienen die Minderjährigen und verletzliche Personen wie schwangere Frauen und alte Menschen, die sich in Como aufhalten. Weiter