13.11.2018 | Silvia Schenker, Nationalrätin BSDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und in der Folge das Bundesgericht haben festgestellt, dass sowohl im schweizerischen Unfallversicherungsgesetz als auch im Invalidengesetz keine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Observation von Versicherten vorhanden ist. Daraufhin mussten die Observationen eingestellt werden. Im Schnellzugstempo hat das Parlament eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen. Das Tempo, aber auch der Druck durch die Versicherungslobby haben der Qualität der Vorlage massiv geschadet.
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