29.10.2019
Ehemaligen Verdingkindern und Opfern administrativer Versorgung wurde von Behörden, Verwaltung und Institutionen schweres Unrecht zugefügt. Soweit sie noch am Leben sind, leiden sie bis heute unter ihrer Stigmatisierung und erhalten deshalb eine verdiente materielle Wiedergutmachung. Letztere darf gemäss der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) den Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) nicht beeinträchtigen. Die SP begrüsst die Haltung der SGK-S uneingeschränkt. Weiter