22.09.2020
Die Unabhängigkeit der Justiz ist in der Bundesverfassung festgeschrieben. Die damit verbundene Teilung zwischen den verschiedenen Staatsgewalten ist ein zentraler Pfeiler unseres Bundesstaates. Die SP-Bundeshausfraktion ist der festen Überzeugung, dass Richterinnen und Richter am Bundesgericht von ihren Parteien keine Instruktionen erhalten dürfen. Darum verlangt sie die Verschiebung der Gesamterneuerungswahlen ans Bundesgericht auf die Wintersession. Die Gerichtskommission muss bis dahin die Unabhängigkeit der Kandidierenden prüfen. Weiter