Die bürgerliche Mehrheit der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) hat heute mit den Parlamentarischen Initiativen von Konrad Graber und Karin Keller-Suter beschlossen, den Arbeitnehmerschutz brutal aufzuweichen. Für Arbeitnehmende mit „Vorgesetztenfunktion“ oder „Fachpersonen mit wesentlichen Entscheidungsbefugnissen in ihrem Fachgebiet“ soll die Arbeitszeit weitgehend flexibilisiert werden. Für diese Personen ist Sonntagsarbeit nicht mehr bewilligungspflichtig. Mit diesen Regelungen soll den Arbeitnehmenden jegliches Recht genommen werden, sich gegen die Leistung von Überstunden zu wehren. Sie widersprechen klar den sozialpartnerschaftlichen Vereinbarungen bezüglich einer Flexibilisierung der Arbeitszeiten.

Wenn es nach dem Willen der WAK-S geht, erhalten Firmen einen Freipass für die Arbeitszeitenregelung ihrer Mitarbeitenden in „Vorgesetzten- und Fachpositionen“. Dabei sind diese Begriffe juristisch bisher nicht definiert und in der neuen Regelung völlig schwammig. Mit der Jahresarbeitszeit, einer Beschneidung der Ruhezeit und der Ausnahme von der Arbeitszeiterfassung für leitende Arbeitnehmende sollen Überstunden legalisiert und den Arbeitnehmenden jegliche Basis weggenommen werden, um gesundheitlich akzeptable Arbeitszeiten einzufordern. «Das ist ein Grossangriff auf das Arbeitsgesetz, denn mit den Begriffen „leitende Arbeitnehmende“ und „Fachtspezialistinnen und –spezialisten“ können bis zu 40% der Arbeitnehmenden betroffen sein», warnt Roberto Zanetti, SP-Nationalrat. Anstatt die sozialpartnerschaftliche Lösung zu akzeptieren, die eine Flexibilisierung auf Führungskräfte ab einem Gehalt von 120‘000 Franken und unter einem GAV beschränkte, will die WAK-S die Arbeitnehmerrechte in allen Branchen und ohne Gehaltsgrenze stark beschneiden.

Für die SP ist dieser Entscheid absolut inakzeptabel. Wenn es um Änderungen im Arbeitsgesetz geht, müssen zwingend die Gewerkschaften miteinbezogen werden. «Das führt unweigerlich zu Gratisarbeit, da Arbeitnehmende Überzeit nicht mehr beweisen können», kritisiert Roberto Zanetti. Eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten darf nur im Einverständnis der Sozialpartner gutgeheissen werden. Auf dem Spiel stehen die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Vereinbarkeit von Führungs- und Fachpositionen mit der Familie. 

19. Jun 2018