Der Ständerat sollte heute das Gleichstellungsgesetz behandeln. Dieses ist der erste ernsthafte Versuch, die seit 37 Jahren von der Verfassung verbotene, aber nach wie vor bestehende Lohndiskriminierung zulasten der Frauen zu bekämpfen. Anstatt der Revision zum Durchbruch zu verhelfen und endlich Fortschritte voranzutreiben nahm eine knappe Mehrheit jedoch einen Rückweisungsantrag an und schickte die Vorlage zurück in die Kommission.

Die heutige Ständeratssitzung machte deutlich: Es wird noch lange dauern, bis Lohndiskriminierung der Geschichte angehört. Das Gleichstellungsgesetz, das heute einen weiteren Schritt im parlamentarischen Prozess hätte meistern sollen, wurde stattdessen an die Kommission zurückgewiesen. Mit dieser Hinhaltungstaktik bremst die bürgerliche Mehrheit des Ständerates die Umsetzung des seit fast vierzig Jahren bestehenden Verfassungsartikels aus.

Das Gesetz will einzig, dass grosse Unternehmen ihre Löhne alle vier Jahre überprüfen. Dadurch würde eine gewisse Transparenz geschafft in einem Bereich, über welchen man in der Schweiz kaum spricht. Doch schon einige Stunden administrativer Aufwand alle vier Jahre für die Rechte der Frauen scheint zu viel verlangt. Der heutige Entscheid von CVP, FDP und SVP ist ein herber Rückschlag für alle erwerbstätigen Frauen.

«Anstatt dass Lohndiskriminierung endlich bekämpft wird, blockiert der Ständerat. Wir schreiben das Jahr 2018 und haben in unserem Parlament noch immer keine Mehrheit für den alten Grundsatz ‹Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit›», sagt SP-Ständerätin Anita Fetz. «Die Argumente für Rückweisung von CVP und FDP sind fadenscheinig. Die Freiwilligkeit ist gescheitert, das zeigt die Realität. Der administrative Mehraufwand für die Unternehmen wäre minim. In der Kommission wurden bereits zahlreiche verschiedene Varianten diskutiert. Die Argumentation lässt nur einen Schluss zu: Die Bürgerlichen wollen griffige Massnahmen für Lohngleichheit verzögern.»

28. Feb 2018