Nach dem Scheitern des auf Freiwilligkeit beruhenden Lohngleichheitsdialogs muss der Verfassungsgrundsatz „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ per Gesetz durchgesetzt werden. In diesem Sinne begrüsst die SP die heute vom Bundesrat vorgestellten Studien über die Lohngleichheit. „Grössere Unternehmen und Verwaltungen müssen die Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern öffentlich ausweisen“, fordert Yvonne Feri, SP-Nationalrätin und Präsidentin der SP Frauen. Sollte diese Transparenz allein noch keine Verbesserung bringen, müssen gesetzliche Massnahmen zur Durchsetzung und Sanktionierung ergriffen werden.

Noch immer beträgt in der Schweizer Privatwirtschaft der durchschnittliche Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern 23,6 Prozent. Ein Teil davon ist sachlich erklärbar, doch unter dem Strich bleibt eine diskriminierende Lohndifferenz von 8,7 Prozent. Hunderttausenden von Arbeitnehmerinnen entgeht somit jährlich ein Monatslohn – und das einzig und allein deswegen, weil sie Frauen sind.

Obwohl die Lohngleichheit seit 1981 in der Verfassung verankert ist und seit 1996 das Gleichstellungsgesetz im Erwerbsleben in Kraft ist, halten viele Arbeitgeber die Lohngleichheit für ein freiwilliges Engagement. Jüngstes Beispiel für das peinliche Versagen der unternehmerischen Selbstregulierung ist der Lohngleichheitsdialog, der diese Woche mangels Interesse seitens der Arbeitgeber beendet werden musste. Haben sich doch anstelle der anvisierten 100 Firmen nur deren 42 zur Partizipation eingeschrieben, darunter auch Gewerkschaften, Verwaltungen und bundesnahe Betriebe. Damit ist für die SP endgültig klar, dass die Phase der freiwilligen Massnahmen vorbei ist und es gesetzliche Bestimmungen zur Durchsetzung und Sanktionierung der Lohngleichheit braucht.

Die beiden heute präsentierten Studien zeigen mögliche Lösungswege auf, die es vertieft zu prüfen gilt. Als schnell realisierbare Sofortmassnahme schlägt die SP die in der zweiten Studie genannte Einführung einer Pflicht zur innerbetrieblichen Lohnanalyse vor. Öffentliche Verwaltungen sowie Unternehmen mit mehr als 50 MitarbeiterInnen werden dazu verpflichtet, die Lohndifferenz regelmässig in ihrem Geschäfts- oder Jahresbericht zu publizieren. In einem zweiten Schritt braucht es weitere Massnahmen zur Durchsetzung des Lohnanspruchs und zur Sanktionierung fehlbarer Arbeitgeber. 

13. Dez 2013