Die SP unterstützt den Bundesrat in seinen Massnahmen zur Verhinderung häuslicher Gewalt. Mit der Genehmigung der Istanbul-Konvention des Europarats hilft die Schweiz mit, europaweite Standards für den Schutz von Frauen und Mädchen vor häuslicher Gewalt zu etablieren. Ebenfalls zu begrüssen sind die Anpassungen im schweizerischen Zivil- und Strafrecht: Opfer werden besser vor neuen Übergriffen geschützt und bei Gerichtsverfahren weniger belastet.

Mit seinen Massnahmen zur Verhinderung häuslicher Gewalt und zur Unterstützung der Opfer kommt der Bundesrat langjährigen Anliegen der SP nach. «Der Bund hat sich in der Bekämpfung häuslicher Gewalt lange hinter den Kantonen versteckt. Es darf nicht vom Wohnkanton abhängen, wie gut eine Frau vor häuslicher Gewalt geschützt ist und welche Rechte sie vor Gericht hat», sagt Yvonne Feri, SP-Nationalrätin und Präsidentin der SP Frauen.

Die SP begrüsst sowohl die verbesserte Prävention, beispielsweise den Einsatz elektronischer Fussfesseln für Täter, wie die Entlastung der Opfer in Strafprozessen. So ist richtig, dass Verfahren wegen häuslicher Gewalt im Wiederholungsfall nicht eingestellt werden dürfen. Mit der Istanbul-Konvention wird der Schutz vor häuslicher Gewalt zudem auch international verbessert. Erstmals gibt es ein bindendes Instrument, das insbesondere Frauen und Mädchen europaweit vor jeglicher Form von Gewalt schützt. 

07. Okt 2015