Mit der Aufweichung des Gegenvorschlags zur Pflegeinitiative macht die bürgerliche Mehrheit in der Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) den Krankenkassen kurz vor den Wahlen abermals ein Geschenk: Die Kassen sollen auswählen dürfen, mit welchen Pflegenden sie zusammenarbeiten, was den Vertragszwang und damit die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten untergräbt. Auch bei der IV-Revision erfüllt die rechte Mehrheit die Wünsche der Versicherer und hält an der unsozialen Kürzung der Kinderrenten fest.

«Dieses Manöver bei der Pflegeinitiative ist sinnbildlich für die katastrophale Bilanz der bürgerlichen Mehrheit in der SGK-N und gefährdet den Gegenvorschlag massiv. Die Kassen versuchen, ihre Steuerungsmacht zu stärken und die freie Wahl der Leistungserbringer für die Patientinnen und Patienten einzuschränken», sagt SP-Nationalrätin Barbara Gysi. «So werden die Pflegenden zum Versuchslabor für die Einschränkung der freien Arztwahl. Die Kassen wollen die generelle Vertragsfreiheit für alle Leistungserbringer durch die Hintertür einführen.»

Die Schweiz bildet zurzeit weniger als die Hälfte des nötigen Bedarfs an Pflegenden aus. «Darum beabsichtigt der Gegenvorschlag die Ausbildung von zusätzlichem Pflegepersonal. Ausserdem will er die Kompetenzen des Pflegepersonals gesetzlich anerkennen, um den Beruf attraktiver zu machen», sagt SP-Nationalrätin Yvonne Feri. «Der heutige Entscheid der bürgerlichen Mehrheit läuft dieser Logik komplett entgegen.»

Rechte kürzen Kinderrenten bei der IV
Geradezu skandalös ist die Kürzung der Kinderrenten um einen Viertel bei der IV. «Die rechte Mehrheit hält an diesem Sozialabbau fest, obwohl das für die betroffenen Familien schwerwiegende Folgen hat. Die Rechten haben offenbar mehr Herz für Kassen als für Kinder», kritisiert SP-Nationalrätin Silvia Schenker. Dieser letzte Fehlentscheid der rechten Mehrheit verdeutlicht noch einmal, wie dringend es am Sonntag bei den Wahlen einen Richtungswechsel braucht.

18. Okt 2019