Die bürgerliche Mehrheit des Ständerats hat den Rechtsstaat heute markant geschwächt. Sie gibt privaten Versicherungsdetektiven Überwachungsmittel in die Hand, die weit über das hinausgehen, was Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienst machen dürfen. Im Klartext: Wer AHV, IV oder Arbeitslosendgeld bezieht, hat weniger Schutz vor ungerechtfertigter Überwachung als Kriminelle und Terrorverdächtige.

Dass Missbrauch von Versicherungsleistungen bekämpft werden muss, ist unbestritten. Ebenso unbestritten sollte jedoch sein, dass die Missbrauchsbekämpfung im Rahmen des Rechtsstaats geschieht. «Es gibt keinen Anspruch des Betrügers unentdeckt zu bleiben. Aber es gibt einen Anspruch des unbescholtenen Bürgers, nicht observiert zu werden. Was die Bürgerlichen beschlossen haben, schiesst weit übers Ziel hinaus», kritisiert SP-Ständerat Hans Stöckli.

Versicherungsdetektive dürfen bis in private Wohnräume schnüffeln, sie dürfen GPS-Tracker einsetzen und brauchen für viele Observierungsmassnahmen nicht einmal eine richterliche Genehmigung. Dazu Hans Stöckli: «Zurecht werden in der Schweiz die Überwacher selbst überwacht. Der Nachrichtendienst darf ohne Bewilligung des Bundesrats nicht einmal Terroristen abhören. Es ist völlig unverhältnismässig, wenn nun private Versicherungsdetektive auf blossen Verdacht hin fast unbeschränkt observieren dürfen.»

Besonders stossend ist die hohe Zahl der falschen Anschuldigungen, in jedem dritten Fall wird eine unschuldige Person observiert. So werden nicht nur hunderttausende von Bürgerinnen und Bürger, die eine staatliche Versicherungsleistung beziehen, unter Generalverdacht gestellt. Es werden auch zu viele unbescholtene Personen in ihrer Privatsphäre verletzt. Die SP wird diese Schwächung des Rechtsstaats und diese Verletzung des Verhältnismässigkeitsprinzips mit allen Mitteln bekämpfen. 

14. Dez 2017