Konsumentinnen und Konsumenten sollen wissen, welche Kündigungsmöglichkeiten ihnen bei sich automatisch verlängernden Dienstleistungsverträgen – wie etwa Abos für Zeitungen oder Fitnessclubs – offenstehen. Die bürgerliche Mehrheit der Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) will ihnen dieses Recht nicht gewähren: Sie lehnt einen entsprechenden Gesetzesvorschlag nach langen Vorarbeiten in letzter Minute ab.
«Damit versenkt die bürgerliche Kommissionsmehrheit einen bescheidenen und ausgewogenen Fortschritt für die Konsumentinnen und Konsumenten. Das ist unhaltbar», sagt SP-Nationalrätin Flavia Wasserfallen. «Die Vorlage könnte den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor unerwünschten Vertragsverlängerungen verbessern und manches böses Erwachen vermeiden.» Die SP erwartet, dass die Bürgerlichen zur Vernunft kommen und dieser skandalöse Entscheid der Rechtskommission vom Nationalrat korrigiert wird.
Der Entwurf sieht vor, dass bei Dienstleistungsverträgen, die sich ohne Kündigung automatisch verlängern, die Kundinnen und Kunden mindestens einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist über die Kündigungsmöglichkeit informiert werden müssen.
16. Nov 2018