Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hat heute entschieden, Stalking ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Damit kommt sie einer Forderung der SP nach. Stalking ist für die Opfer oft besonders schmerzhaft und soll deshalb in Zukunft wirkungsvoller bekämpft werden können. Die SP begrüsst diesen Fortschritt und wird sich weiterhin für den Opferschutz einsetzen.

Die SP setzt sich seit jeher für einen besseren Opferschutz ein. Dafür gibt es zahlreiche Beispiele: Auf Vorschlag von SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat das Parlament die Gewaltschutzvorlage verabschiedet; die SP hat eine Fraktionsmotion eingereicht, welche die Rechte der Opfer im Opferschutzgesetz stärkt; auf Antrag von SP-Nationalrätin Flavia Wasserfallen sollen Gewaltopfer einfacher Zugang zum Bundesgericht erhalten. Dazu kommen verschiedene Vorstösse von Mathias Reynard (Nationalrat VS) und Yvonne Feri (Nationalrätin AG) gegen Belästigung und Stalking.

«Der heutige Entscheid ist ein wichtiger Fortschritt im Opferschutz», freut sich Flavia Wasserfallen, die einen entsprechenden Antrag in der RK-N gestellt hat. «Mit der Aufnahme von Stalking ins Strafgesetzbuch kann dem Leid der Stalking-Opfer endlich besser entgegen gewirkt werden.»

So sehr dieser Fortschritt zu begrüssen ist, so braucht es doch zusätzlich Präventionsprogramme, um Belästigung und Stalking zu verhindern. Die SP wird sich darum auch künftig dafür einsetzen, einerseits Gewalt zu verhindern, andererseits die Opfer von Gewalt zu schützen und zu unterstütze. 

 

03. Mai 2019