Die Verknüpfung der Steuervorlage 17 mit der Finanzierung der AHV stellt einen vernünftigen Kompromiss dar. Die SP begrüsst den Entscheid der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) insofern, als damit für die nächsten Jahre der Druck von der AHV genommen wird. Eine Erhöhung des Frauenrentenalters ist damit vom Tisch.

Mit dem Vorschlag, für jeden Franken, den die Steuervorlage 17 kostet, einen Franken in die AHV zu stecken, wurde in der WAK-S ein Kompromiss für gleich zwei umstrittene Kern-Dossiers gefunden. Wenn die Gegenmassnahmen zur Abschaffung der international geächteten Steuerprivilegien Steuerausfälle bringen, so ist im Gegenzug gesichert, dass gleich viel Geld zusätzlich in die AHV fliesst. „Wir gewinnen wertvolle Zeit, um eine langfristige Lösung für eine sinnvolle Sanierung der AHV zu finden. Für uns ist das Thema Frauenrentenaltererhöhung damit vorerst gestorben“, sagt Ständeratin Anita Fetz.

Bei der Ausgestaltung der Steuervorlage 17 hat die SP einige wichtige Verbesserungen erreicht. Die Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf 70% beim Bund ist eine klare Verbesserung des Status quo. Die SP verlangt, dass auch die Kantone ihre Teilbesteuerungssätze auf diesen Satz anheben. Wichtig ist auch die Korrektur der USR II beim verheerenden Kapitaleinlageprinzip, das nun endlich eingeschränkt werden soll. Künftig sollen nur noch Kapitaleinlagereserven ausbezahlt werden, wenn auch ordentliche Gewinne versteuert werden. Bei der zinsbereinigten Gewinnsteuer haben sich die Kantone – allen voran Zürich – durchgesetzt. Die SP fordert, dass dieses Instrument an einen Mindeststeuersatz geknüpft wird und damit nur in Hochsteuerkantonen anwendbar ist.

16. Mai 2018