Mit dieser neuen Version müssten die Frauen den grössten Teil der Kosten der AHV-Reform tragen, insbesondere mit der Erhöhung des AHV-Alters von 64 auf 65 Jahre. Die Kommission hat zwar Kompensationsmassnahmen vorgesehen – allerdings würden diese nur Übergangszeit von sechs Jahren abdecken, statt der vom Bundesrat geplanten neun Jahre. Die SGK-N lehnt nämlich eine Entschädigung in Höhe von 66% der Kosten und das Prinzip der gestaffelten Beiträge ab. |
Mediencommuniqué vom 30. April 2021
AHV21: Eine schleichende Reform auf dem Buckel der Frauen
Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) führt die AHV-Revision in einem Tempo fort, das jegliche Versuche einer Diskussion oder eines Kompromisses verunmöglicht. Die Kommission weigert sich systematisch, die notwendigen Mittel für die AHV bereitzustellen und die Erhöhung des Rentenalters der Frauen anständig zu kompensieren. Die rechte Mehrheit will die AHV weiterhin auf Kosten der Frauen reformieren und setzt auf ungenügende Lösungen, die bereits 2030 weitere Reformen erfordern.
30. Apr 2021