Nachrichtendienstliche Prävention garantiert keine 100prozentige Sicherheit – für mich jedoch kein Argument, ganz darauf zu verzichten. Zuviel steht auf dem Spiel!

Eine Volksabstimmung ist das falsche Mittel, um die Grundrechte zu stärken. Wir werden das Referendum über das Nachrichtendienstgesetz (NDG) verlieren, eine Kanterniederlage von 20 bis 30 Prozent Nein-Stimmen ist wahrscheinlich. Damit erweisen wir den Grundrechten einen Bärendienst. Wer diese stärken will, setzt nicht auf den plebiszitären Weg, sondern stärkt das Parlament, den Rechtsstaat und die Verbindlichkeit internationaler Verpflichtungen.

Das vorliegende Gesetz ist deutlich besser als die bestehenden Rechtsgrundlagen. Der Anwendungsbereich wird auf konkrete Bedrohungslagen eingeschränkt, neu ein gerichtliches Ermächtigungsverfahren eingerichtet und die unabhängige, die politische und die parlamentarische Kontrolle und Aufsicht massiv gestärkt. All dies fehlt heute und würde bei einem Nein zum NDG weiterhin fehlen.

Ohne Nachrichtendienst wird die Schweiz zum Tummelfeld fremder Nachrichtendienste. Kann und darf der Schweizer NDB so wenig wie bisher, so steigt das Risiko, dass fremde Nachrichtendienste in der Schweiz weiterhin derart aktiv sind, wie das Edward Snowden enthüllte. Für das internationale Genf wäre das keine gute Nachricht.

Zur Bekämpfung von Terrorismus und extremistischer Gewalt braucht es einen sinnvollen Mix von Generalprävention (inklusive Gesellschaft), Spezialprävention (darunter nachrichtendienstliche Massnahmen) und Repression (Strafrecht, Polizei, evtl. Militär). Zivile Prävention ist besser als Beschränkung auf Repression. Der NDB spricht gefährdete Personen offen an. Diese «nachrichtendienstlich informierte Sozialarbeit» hat sich bewährt.

02. Dez 2015