Am 24. März 2014 hat eine Expertengruppe des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) gefordert, was schon lange hätte umgesetzt werden müssen: Eine nationale Politik zur Sexarbeit in der Schweiz. Mit verbesserten rechtlichen Rahmenbedingungen sollen Frauen im Erotikgewerbe besser vor Ausbeutung geschützt werden. Ein Verbot der Prostitution, wie Alice Schwarzer es gefordert hat und wie es in Schweden bereits umgesetzt wird, lehnt die Expertengruppe ab. Ein Glücksfall für die Schweiz.

In einer Auslegeordnung stellt die nationale Expertengruppe unter der Leitung der früheren St. Galler Regierungsrätin Kathrin Hilber fest, dass Frauen im Erotikgewerbe regelmässig Ausbeutungssituationen ausgesetzt sind und in diesem Gewerbe oft prekäre Verhältnisse vorherrschen. Die von der Expertengruppe vorgeschlagene Lösung des Problems entspricht den Forderungen der SP Frauen: Die Expertinnen und Experten sind der Ansicht, dass mit verschiedenen Massnahmen der Politik, der Verwaltung und privater Organisationen die Rechte der im Erotikgewerbe tätigen Frauen gezielt gestärkt werden sollen. Es wird empfohlen, eine nationale Politik zur Sexarbeit auszuarbeiten, um wichtige Grundsätze auf eidgenössischer Ebene zu verankern.

Diese Politik soll nach Meinung der Expertengruppe liberal und pragmatisch ausgestaltet sein. Ein Verbotsmodell nach dem Vorbild nordischer Staaten sei für die Schweiz nicht geeignet, den Schutz von Frauen im Erotikgewerbe zu stärken, schreibt die Expertengruppe. Konkret schlägt der Bericht unter anderem auch die Aufhebung der Sittenwidrigkeit von Prostitutionsverträgen vor. Während die Ausübung der Sexarbeit zwar legal ist, verstossen Prostitutionsverträge nach bisheriger Auslegung durch das Bundesgericht gegen die guten Sitten – auch berechtigte Forderungen können deshalb nicht gerichtlich eingefordert werden.

Schweden ist kein Vorzeigebeispiel

Damit wird deutlich: Sexarbeit darf nicht von öffentlichen Orten verbannt, nicht in die Illegalität gedrängt werden. Mit Repression ist den Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern nicht gedient, im Gegenteil. Das Sexgewerbe braucht klare rechtliche Rahmenbedingungen, die Schutz und Kontrolle ermöglichen. Ein Richter im Kanton Zürich ist schon im letzten Jahr zu dieser Einsicht gekommen und hat die Sittenwidrigkeit eines Prostitutionsvertrages, in diesem Falle die mündliche Vereinbarung über die Bezahlung einer Dienstleistung, aufgehoben. Der Richter hat diesen Entschluss aufgrund der Annahme gefällt, «dass die Moralvorstellungen der Gesellschaft zur Prostitution in den letzten drei Jahrzehnten einem massgebenden Wandel unterzogen wurden».

Es wird Zeit, dass wir diesen Wandel auch auf nationaler Ebene anerkennen. Verbote und Sittenwidrigkeit drängen die Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen nur in die Illegalität und damit in eine Zone, in der sie Ausbeutung und Missbrauch schutzlos ausgesetzt sind. Ein Prostitutionsverbot ist damit nicht mehr als ein Feigenblatt einer Gesellschaft, die den Mut nicht findet, sich pragmatisch und lösungsorientiert mit den Problemen der Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen auseinander zu setzen. Schweden kann deshalb in meinen Augen kein Vorbild sein, auch wenn das Modell vielleicht kurzfristig Erfolge feiert. Die Empfehlungen der Expertengruppe hingegen sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung - ganz im Sinne einer sozialdemokratischen Politik, die den Schutz der Frauen ins Zentrum stellt. 

27. Mär 2014