Geldspiel ist weltweit streng reguliert. Grund dafür sind Spielsucht, Geldwäscherei und Betrug. Das Geldspielgesetz verpflichtet die Spielanbieter zur Einhaltung von weitgehenden Auflagen. Neben diesen Schutzauflagen schreibt der 2012 vom Volk deutlich angenommene Art. 106 BV vor, dass die Geldspielerträge grösstenteils gemeinnützigen Zwecken (Kultur, Sport, Soziales und AHV) zugutekommen. Dabei geht es um sehr viel Geld – jährlich knapp eine Milliarde Franken.

Gegen das vom Parlament mit deutlichem Mehr verabschiedete Gesetz wurden unter dem Deckmantel der Jungfreisinnigen und der Jungen SVP rund 60'000 Referendums-Unterschriften gesammelt. Argumentiert wurde mit «Internetzensur» und «Protektionismus zugunsten der Schweizer Geldspielanbietenden». Bald wurde aber publik, dass die Unterschriftensammlung von Online-Geldspielanbietenden aus Malta und Gibraltar mit 500'000 Franken finanziert wurde.

Diese Offshore-Anbieter setzen sich seit über 15 Jahren über die Verbote in der Schweiz hinweg. Sie kassierten so bislang nahezu eine Milliarde Franken Spielerträge ohne irgendwelche Auflagen einzuhalten oder in der Schweiz Abgaben und Steuern zu bezahlen. Die Schweizer Behörden sind machtlos, weil sie in Malta und Gibraltar keine Möglichkeit zur Strafverfolgung haben.

Gesetz sichert Sozialschutz und Mittel für Gemeinnützigkeit

Das Geldspielgesetz sieht den Schutz vor dem Zugang zu Offshore-Geldspielangeboten vor. Entsprechende Zugriffe werden auf eine Stoppseite umgeleitet. Dort wird informiert, dass die betreffende Webseite in der Schweiz nicht zugelassen ist und die vorgesehenen Schutz- und Abgabeauflagen nicht einhält. Diese Schutzmassnahme kann zwar umgangen werden; Erfahrungen aus dem Ausland zeigen aber, dass «Normal-User» den entsprechenden Aufwand scheuen. 17 weitere europäische Staaten verwenden diesen Zugangsschutz (z.B. Frankreich, Italien, Belgien oder Dänemark) und es kommen laufend weitere dazu.

Neben diesem Zugangsschutz verpflichtet das unter der Leitung von Bundesrätin Sommaruga ausgearbeitete Gesetz die Kantone und vor allem die zugelassenen Geldspielanbietenden zu zahlreichen Sozialschutzmassnahmen. Der Schutz wird im neuen Gesetz erheblich ausgebaut und detailliert geregelt. Es handelt sich um eine der europaweit strengsten Schutzregulierungen. Die Kantone sichern die Finanzierung ihrer Präventionsaufgaben mit der Spielsuchtabgabe der Lotteriegesellschaften.

Kein Präzedenzfall

Beim Zugangsschutz handelt es sich nicht um einen Präzedenzfall für andere Bereiche. Das ist reine Angstmacherei der Gesetzesgegner. Geldspiel ist nicht ein normales Gut wie Kleider, Schuhe oder Autoversicherungen. Spielsucht-, Geldwäscherei- und Betrugsgefahr führen zur verfassungsmässig legitimierten Einschränkung und Regulierung des Geldspiels. Wenn im Hinterzimmer einer Bar ein illegales Spiellokal betrieben wird, dann ist für alle klar, dass die Behörden dieses Spiellokal schliessen müssen. Warum sollte dies in der digitalen Welt anders sein?

19. Apr 2018