Die Schweiz ist geheissen, die neuesten Empfehlungen der "Groupe d'action financière" (GAFI) zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung national umzusetzen. Der Ständerat hatte die Gesetzesänderungen mit wenigen Anpassungen gutgeheissen. Im Nationalrat wurde die Vorlage unter Führung von drei Genfer Anwälten hingegen in wesentlichen Punkten zur Unkenntlichkeit zerzaust.

Der Bundesrat hatte dazu eine mehr als moderate Vorlage unterbreitet. Er folgte damit den Empfehlungen der GAFI-Gruppe von 2012, einer von den G-Staaten und der OECD ins Leben gerufenen Expertengruppe zur Geldwäschereibekämpfung, in der die Schweiz seit Anfang an mitmacht. Doch selbst diese moderate Vorlage ging den bürgerlichen Parteien zu weit, weshalb sie sich in mehreren zentralen Punkten gegen den Bundesrat stellten:

  1. Die geforderte Transparenz über die Eigentümer von Gesellschaften mit Inhaberaktien, die nicht an der Börse kotierten sind, soll es erst ab einem Aktienkapital von 250‘000 Franken und bei einer GmbH ab einem Kapital von 50‘000 Franken geben. Das ist mit Sicherheit nicht GAFI-konform.
  2. Die neu eingeführte Klassierung schwerer Steuerdelikte als zur Vortat zur Geldwäscherei wurde derart aufgeweicht, dass nur mehr ein Steuerbetrug, der zur ungerechtfertigten Bereicherung bzw. einer Steuerrückerstattung von 200‘000 Franken führt, erfasst wird. Auch das ist wohl kaum Gafi-konform.
  3. Das Bargeldzahlungsverbot bei Beträgen über 100‘000 Franken wurde aufgehoben. Inskünftig sollen beim Grundstück- und im Kunsthandel weiterhin unkontrolliert Millionen über die Theke geschoben werden können.
  4. Das Parlament führt für sich neue Privilegien ein. Es gibt zwar in der Schweiz neu „domestic peps“, das sind politisch exponierte Personen (pep), aber die Mitglieder der Bundesversammlung fallen nicht darunter. Peinliche Privilegiengesellschaft.
  5. Das unbefristete Informationsverbot in Art. 10 a GWG bei Kenntnis oder begründetem Verdacht auf Geldwäscherei wurde abgelehnt. Damit bleibt es bei den geltenden 5 Tagen. Das ist krass nicht Gafi-konform und wird im Länderexamen der Schweiz seit Jahren immer wieder kritisiert.
  6. Die Untersuchungsfrist der Geldmeldestelle wurde zeitlich nicht ausgedehnt.

Das sind nur die gröbsten Missgriffe, die sich die bürgerliche Mehrheit mit SVP, FDP und CVP im Nationalrat bei der Revision der Geldwäschereibestimmungen geleistet hat. Mit diesem Swiss Finish sind wir mit Sicherheit nicht mehr Gafi-konform. Die verantwortlichen Fraktionen haben dem Finanzmarkt einen Bärendienst erwiesen. Sie haben sich das wohl nur geleistet im Wissen, dass der Ständerat die Beschlüsse mit Sicherheit korrigieren wird und muss, damit die Schweiz nicht bald auf der nächsten grauen Liste der OECD erscheint.

Dieser Vorlage konnte die SP-Fraktion im Nationalrat nicht mehr zustimmen. Wir haben uns enthalten, die Vorlage aber nicht zu Fall gebracht, in der Hoffnung, dass der Ständerat, den Nationalrat wieder auf den Pfad der Tugend bringt. Dafür muss auch das Finanzdepartement argumentativ noch massiv zulegen. Gafi-Widersprüche müssen belegt und nicht bloss behauptet werden.

Der Standort Schweiz und der Finanzmarkt braucht die Umsetzung der neuen GAFI-Richtlinien und zwar rasch. Die nächste Länderprüfung der Schweiz steht 2015 bevor. Das wissen auch FDP und CVP. Sie  haben dem Standort Schweiz und dem Parlament mit einer unnötigen kostenintensiven Zusatzschlaufe einen Bärendienst erwiesen. 

27. Jun 2014