Eigentlich ist es erstaunlich: Obwohl der Zivildienst anderthalb Mal so lange dauert wie der Militärdienst, hat sich die Anzahl geleisteter Dienstage in den letzten fünf Jahren verdreifacht. Der Zivildienst ist mehr denn je eine wichtige Institution, die weit über die reine Dienstpflichterfüllung hinauswirkt. Zivildienst vermittelt wichtige Lebenserfahrungen, erfüllt wertvolle soziale und ökologische Aufgaben und stärkt den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Obwohl – oder gerade weil – der Zivildienst so erfolgreich ist, ist er manch einem bürgerlichen Armeeanhänger ein Dorn im Auge. Vergessen geht dabei, dass ohne die Möglichkeit des zivilen Ersatzdienstes die Anzahl jener, die sich über den so genannten „blauen Weg“ der Ausmusterung aus medizinischen Gründen verabschieden, wesentlich grösser wäre. All diese jungen Männer würden somit keine persönliche Dienstleistung für das Gemeinwesen erbringen.

Voraussichtlich in der Sondersession im Mai 2015 wird der Nationalrat über eine Revision des Zivildienstgesetzes befinden. Die Sicherheitspolitische Kommission SiK hat das Gesetz soeben zu Ende beraten. Dabei gab es einen Angriff auf die Errungenschaft des Zivildienstes: Gewisse rechts-bürgerliche Kreise wollten die Möglichkeit der jederzeitigen Gesuchseinreichung um Zulassung zum Zivildienst einschränken, teils sogar massiv. Aufs erste Hinschauen mag das Feilschen um den Zeitpunkt der Gesuchseinreichung eine Formalie sein. Beim zweiten Blick wird aber klar: Das Recht, jederzeit ein Gesuch einreichen zu können, ist fundamental für das Weiterbestehen eines zivilen Ersatzdienstes, den man aus Gewissensgründe anstelle des Militärdienstes leisten kann. Denn Gewissenskonflikte können jederzeit entstehen, genauso wie Überzeugungen und Gewissen sich im Laufe der Jahre ändern können. Eine Einschränkung auf einen bestimmten Zeitpunkt wäre nicht verfassungskonform und widerspricht dem Grundgedanken des Zivildienstes. Es wäre zudem ein Anreiz für die jungen Betroffenen, Gesuche vorzeitig und auf Vorrat einzureichen. Wer später in einen Gewissenskonflikt kommt, müsste den Militärdienst verweigern oder den sogenannten „blauen Weg“ einschlagen. Der Gewissenskonflikt würde damit quasi zu einer psychischen Krankheit gemacht. Das ist inakzeptabel.

Noch Ende letzten Jahres befand die Kommission knapp, es sei Handlungsbedarf in diesem Bereich vorhanden und beauftragte die Verwaltung, verschiedene Varianten zu prüfen wie der Zugang zum Zivildienst möglichst eingeschränkt werden kann. In einem aufschlussreichen Bericht legte das zuständige Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF anschliessend dar, welche negativen Auswirkungen jede der geprüften Varianten hätte. Schliesslich konnten wir die Kommission mit einer nüchternen Argumentation überzeugen und sie befand deutlich, dass am bewährten System festgehalten und die Pa.Iv. Engelberger abgelehnt werden soll. Wir freuen uns über diesen Erfolg und den weiterhin offenen Zugang zum attraktiven Zivildienst.

28. Jan 2015