Vor den Augen der Weltöffentlichkeit bahnt sich in Nordsyrien ein weiteres Drama an. Nach dem überstürzten Rückzug der US-amerikanischen Truppen droht der türkische Präsident Erdogan mit einer erneuten Invasion und damit einer Verschärfung des bereits acht Jahre andauernden Syrien-Krieges mit mehr als einer halben Million Toten und fast sieben Millionen Geflüchteten. Nachdem die kurdischen Kräfte über Jahre die Drecksarbeit für den Westen im Kampf gegen die Terroristen des Islamischen Staates übernommen hatten, werden sie jetzt in einen neuen Konflikt gestürzt.

In einem Wechselspiel der Mächtigen wurde das kurdische Volk immer gebraucht und verraten. Gegen einen amerikanischen Truppenabzug ist vor diesem Hintergrund eigentlich nichts einzuwenden. Zentral ist indes, dass die Staatengemeinschaft jetzt mit allen diplomatischen, politischen und wirtschaftlichen Mitteln den Kurdinnen und Kurden beisteht. Und verhindert, dass diese wieder Opfer von Gewalt und Willkür werden. Auch die Schweiz muss ihre Stimme gegen all die Panzer erheben, die an der Grenze bereit stehen, um noch mehr Leid zu verursachen.

Die Gewalteskalation überfordert die Grossen, die das blutige Chaos angerichtet haben. Umso wichtiger sind eine aktive Rolle der Schweiz und deren Einsatz für das Völkerrecht. Auf Antrag der SP verabschiedete der Nationalrat am 20. März 2018 unter dem Titel «Stopp der Kriegsverbrechen in Syrien» folgende Erklärung, die nichts an Dringlichkeit eingebüsst hat:

«Der Nationalrat,

- in Erinnerung an die Resolution 2401 (2018) des UNO Sicherheitsrates vom 24. Februar 2018, die alle Kriegsparteien zu einem sofortigen Waffenstillstand von mindestens 30 aufeinanderfolgenden Tagen aufruft;

- gestützt auf Artikel 32 seines Geschäftsreglements (GRN; SR 171.13);

A. verurteilt auf das Schärfste die im Syrienkonflikt verübten Gräueltaten und weit verbreiteten Verstösse gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht.

B. erinnert die Kriegsparteien daran, dass sie dem Völkerrecht zufolge die Verantwortung für die in Syrien verübten abscheulichen Verbrechen tragen und dass jeder, der derartige Verbrechen begeht, unabhängig davon, ob es sich um Staaten oder Einzeltäter handelt, zur Verantwortung gezogen werden soll.

C. fordert alle Beteiligten auf, die völkerrechtswidrige militärische Intervention in Gebieten Syriens sofort zu beenden und ihre Truppen aus Syrien abzuziehen.

D. fordert den Bundesrat auf, alles in der Macht der Schweiz stehende zu unternehmen, um in der UNO die erneute Ausrufung eines sofortigen Waffenstillstandes in Syrien zu erreichen und unter Beizug aller Konfliktparteien einschliesslich der Kurden einen Friedensprozess einzuleiten.»

Der Bundesrat muss diese Erklärung beherzigen, seine Stimme gegen die türkische Drohung einer Invasion erheben und mit allen friedenspolitischen Möglichkeiten – inklusive Sanktionen – für eine Rückkehr zur völkerrechtlichen Ordnung einsetzen und im Falle der Invasion die Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen einstellen. Ein weiteres Massaker in Syrien muss um jeden Preis verhindert werden.

08. Okt 2019