Für die SP Kanton Bern ist die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer ein grosses Anliegen. Wir haben uns bereits 2006 vehement dafür eingesetzt, dass die kantonale Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen (Kinder und Grosskinder) nicht abgeschafft wird. Leider hatten wir keinen Erfolg, die Steuer wurde dem interkantonalen Finanzwettbewerb geopfert. Die Einnahmen der kantonalen Erbschaftssteuer haben sich in der Folge massiv reduziert, der bernische Staatshaushalt litt darunter.

Mit der nationalen Erbschaftssteuer, über die wir am 14. Juni abstimmen, kann der ruinöse Steuersenkungswettlauf der letzten Jahrzehnte auf einen Schlag gestoppt werden. Der Ertrag kommt zu einem Drittel den Kantonen zu Gute und ersetzt somit den Wegfall der kantonalen Steuer. Der Grossteil der Bürgerinnen und Bürger profitiert ganz direkt, indem die sehr hohen Erbschaftssteuern für Konkubinatspartner, Geschwister, Nichten und Neffen wegfallen. Neu werden alle Erben gleich behandelt, es gilt für alle ein Freibetrag von 2 Millionen Franken.

Der grösste Teil der Einnahmen, nämlich zwei Drittel, sollen der AHV zu Gute kommen. Das Initiativkomitee ist ursprünglich von 2 Milliarden Franken für die AHV ausgegangen. Eine neue Studie der Uni Lausanne legt nun dar, dass sich die Summe der vererbten Vermögen in nächster Zeit dermassen erhöht, dass sogar mit dem doppelten Betrag gerechnet werden kann. Das bedeutet einen Beitrag von 4 Milliarden für die AHV.

Diese Einnahmen sind eine wichtige und nötige Stärkung der AHV, dieses wohl wichtigsten Sozialwerks. Wir stehen vor einer grossen AHV-Reform. Die AHV braucht aufgrund der demografischen Entwicklung zusätzliche Mittel und muss aufgewertet werden. Artikel 113 der Bundesverfassung hält fest, dass die erste und zweite Säule AHV-Rentnerinnen und Rentnern «die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen müssen». Heute decken die AHV-Renten nicht einmal das Existenzminimum. Viele Rentnerinnen und Rentner kämpfen mit finanziellen Problemen. Wer vor der Pensionierung einen Lohn von 5000 Franken hatte, kommt heute trotz Pensionskassenrente und AHV auf keine 3000 Franken.

Artikel 113 der Bundesverfassung hält fest, dass die erste und zweite Säule AHV-Rentnerinnen und Rentnern «die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen müssen».

Diskussionen um das Rentenalter oder den Umwandlungssatz greifen zu kurz. Es braucht die Erträge aus der Erbschaftssteuer. Ohne diese müssten die künftigen Ausgaben für die AHV anderweitig finanziert werden: über Beitragserhöhungen, also zusätzliche Lohnabzüge und Lohnnebenkosten, oder über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Müssten die 4 Milliarden Franken durch die Mehrwertsteuer finanziert werden, wäre das rund ein zusätzliches MwSt-Prozent.

Von einer guten AHV profitieren alle. Dass die Reichsten mit der Erbschaftssteuer einen Zusatzbeitrag an die AHV leisten, sorgt zudem für ein Stück Ausgleich innerhalb der betagten Generation der Bevölkerung. Dies ist umso wichtiger ist, als sich die finanziellen und sozialen Gegensätze im Alter verschärfen. Auch jüngere Generationen wissen diesen sozialen Ausgleich zu schätzen.

Von einer guten AHV profitieren alle. 

Wir stehen ein für eine konsequente Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.

Wer das Glück hat, in eine begüterte Familie hineingeboren zu sein, soll einen kleinen Teil von seinem Erbe abgeben, als Ausgleich für all jene, die dieses Glück nicht hatten.

03. Jun 2015