Kosovarische Staatsangehörige haben über Jahre hinweg in der Schweiz gelebt, gearbeitet und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Nach ihrer Pensionierung oder im Fall einer Invalidisierung hatten sie jedoch kein Anrecht auf Auszahlung ihrer Renten, weil die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen mit Kosovo hatte. Nun hat der jahrelange Kampf gegen diese Ungerechtigkeit endlich zu einem neuen Abkommen geführt.

Während der letzten acht Jahre wurde in den Kosovo rückkehrenden Kosovarinnen und Kosovaren die Auszahlung ihrer AHV- oder IV-Rente verwehrt. Diese Diskriminierung und Ungerechtigkeit hat nun ein Ende. Denn der Bundesrat hat am 21. März 2018 das Sozialversicherungsabkommen mit Kosovo genehmigt.

Nun soll Bundespräsident Berset nach Pristina reisen und das Abkommen unterzeichnen. Danach muss es sowohl vom Schweizerischen Parlament als auch von der Republik Kosovo genehmigt werden, bevor es in Kraft gesetzt wird. Diese Arbeiten sind jetzt rasch umzusetzen.

Der jahrelange Kampf gegen diese Ungerechtigkeit hat nun endlich zu einem neuen Abkommen geführt. Kosovarische Staatsangehörige haben über Jahre hinweg in der Schweiz gelebt, gearbeitet und auch ihre Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Nach ihrer Pensionierung, oder im Fall einer Invalidisierung ab 2010, hatten sie jedoch kein Anrecht mehr auf Auszahlung ihrer Renten. Dies war und ist bis heute ein grosser Schock, ein Skandal und Ausdruck einer Missachtung der Leistung dieser Menschen. Gemeinsam mit den Gewerkschaften haben wir uns dafür stark gemacht, dass der Rentenexport wieder möglich wird.

Viele Menschen waren davon betroffen. Nach jahrelanger Arbeit waren sie gezwungen entweder in der Schweiz zu bleiben oder auf ihre AHV-Rente zu verzichten. Statt dem wohlverdienten und sicheren Ruhestand, leben viele in prekären und schwierigen finanziellen Verhältnissen. Tragische Schicksale erschütterten uns, wenn kranke Menschen ohne Einkünfte ausharren mussten oder Witwen nicht nur ihren Ehemann sondern auch noch ihre Lebensgrundlage verloren hatten. Diese Tragik findet nun zum Glück ein Ende.

So gross die Freude über das neue Sozialversicherungsabkommen ist. Eine wichtige Frage bleibt: Was passiert mit der entgangenen Rentenleistung während der letzten acht (bei Inkraftsetzen wohl neun) Jahren, in welchen es kein Abkommen gab? Wie wird diese Gerechtigkeit wieder vollständig hergestellt? Wir bleiben weiterhin dran und werden uns dafür engagieren, dass man hier eine akzeptable und menschenfreundliche Lösung findet.

23. Mär 2018