Das VBS überraschte gestern mit der Mitteilung, es wolle „im Hinblick auf das Rüstungsprogramm 2015 oder einem nachfolgendem Programm“ das Drohnensystem „Hermes 900 HFE“ der israelischen Firma Elbit Systems beschaffen. Wozu dieses Drohnensystem dienen soll und wie es sich sicherheitspolitisch begründen lässt, deutet das VBS mit keinem Wort an.

„Über den Einsatz der Drohne“ werde „man im Rahmen der Rüstungsbotschaft, der Weiterentwicklung der Armee sowie dem Sicherheitspolitischen Bericht ausführlich Stellung nehmen“, lässt das VBS verlauten. Ich staune: Da soll die nächste grosse Rüstungsbeschaffung nach dem Gripen-Nein schon wieder am Schwanz aufgezäumt werden: Zuerst 250 Millionen Franken bewilligen lassen und dann darüber nachdenken, wozu das Ganze dienen soll?

Das Drohnensystem „Hermes 900 HFE“ weist komplett andere Leistungsdaten auf als die von der Schweiz heute genutzten Aufklärungsdrohnen Ranger 95. Die Ranger ist so klein, dass sie nicht ab einer Flugpiste startet, sondern ab einem 16 m langen Katapult, das auf ein Geländefahrzeug montiert werden kann. Landen kann sie nach einer Flugzeit von 4 Stunden mittels Kufen auf jeder ebenen Wiese. Die Hermes ist dagegen mit einer Flügelspannweite von 15 Meter und einem Startgewicht von 1‘180 Kilogramm grösser als manches Sportflugzeug, braucht eine ausgewachsene Lande- und Startpiste und gehört einer derart hohen Leistungsklasse an, dass neben den USA, die der Schweiz nicht liefern wollen, allein noch Israel überhaupt als Anbieter in Frage kam.

Drohneneinsätze sind für gewisse Aufgaben sicher sinnvoll, doch wozu braucht die Schweizer Armee ausgerechnet derartige Luxusdrohnen? Was ist ihre Aufgabe, was ist ihre sicherheitspolitische Begründung? Diese Fragen gilt es in einer Gesamtschau zur Luftwaffe im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee zu klären und zu diskutieren, bevor sich das VBS ins nächste Beschaffungsdebakel stürzt. Im aktuell gültigen Sicherheitspolitischen Bericht steht zum Thema Drohnen nämlich kein Wort. Und im Armeebericht 2010 weist der Bundesrat allein darauf hin, dass durch die bevorstehende „teilweise Ausserbetriebnahme der Aufklärungsdrohne auch in der taktischen Aufklärung nur noch zeitlich und räumlich begrenzte Leistungen erbracht werden“ könnten. Immerhin deutet der Bundesrat damit an, dass seiner Einschätzung nach Aufklärungsdrohnen weiterhin allein im Bereich der „taktischen Aufklärung“ Aufgaben zu erfüllen haben und dass er also keine Drohne von der MALE-Klasse wie die Hermes will. MALE steht für „Medium Altitude, Long Endurance“, also „mittlere Höhen, lange Ausdauer“, was die USA und Israel vorab zum Ausspähen wichtiger, fernliegender Ziele nutzen, um sie dann von Kampfflugzeugen bombardieren oder mit Bodentruppen angreifen zu können.

Die Ranger 95 wurde bisher aber überwiegend vom Grenzwachtkorps zur Überwachung der Grenze, von kantonalen Polizeikorps zur Beobachtung grosser Veranstaltungen und von Rettungskräften zur Suche von Vermissten (etwa in den Bergen) genutzt. Diese Einsätze unterstehen einer demokratischen Kontrolle durch das Parlament und müssen vom VBS stichhaltig begründet und rechtfertigt werden. Für solche Aufgaben braucht es keine Aufklärungsdrohnen von der MALE-Klasse, sondern maximal von der TUAS-Klasse – „Tactial Unmanned Aircraft Systems“, was so viel heisst wie „taktische unbemannte Flugsysteme“. Diese sind für die Schweiz weit geeigneter: Sie sind viel einfacher bedienbar und können wie bisher auch vom Grenzwachtkorps, den Kantonspolizeien und Rettungskräften eingesetzt werden. Und sie sind bei der Beschaffung und im Betrieb wesentlich günstiger. Ihre übliche Flughöhe liegt zudem unterhalb des vom zivilen Luftverkehr äusserst intensiv genutzten und ohnehin längst überfüllten Schweizer Luftraums.

Aus sicherheitspolitischer Sicht ist für Aufklärungsdrohnen die Möglichkeit zum grenzüberschreitenden Datenaustausch entscheidend. Dieser ist mit den Drohnen vom TUAS-Standard, die in den Nachbarstaaten gebräuchlich sind, längst eingespielt. So arbeitet die Schweiz auf dem Gebiet von Taktik, Technik und Verfahren („tactics, techniques, and procedures“, TTP) auf der Arbeitsebene längst mit Drohnensystemen der deutschen Luftwaffe zusammen. Bei der Bundeswehr steht seit mehr als 14 Jahren das TUAS-Drohnensystem LUNA im Einsatz. Die weiterentwickelte LUNA NG (Next Generation) Drohne, die sich ebenfalls im Rahmen des LUNA Systems betreiben lässt, kann bis zu 12 Stunden in der Luft bleiben und liefert mindestens gleichwertige Aufklärungsbilder wie die Hermes.

Mein Fazit ist klar: Die Beschaffung eines neuen Drohnensystems darf nach dem Gripen-Nein nicht überstürzt werden, sondern muss in Abstimmung mit der Weiterentwicklung der Armee erfolgen. Dementsprechend werde ich den Bundesrat noch in dieser Session in einem Vorstoss auffordern, zuerst darzulegen, welches Leistungsprofil in Zukunft neue Aufklärungsdrohnen erfüllen müssen und die Beschaffung neu auszuschreiben. Auf jeden Fall sind auch europäische Anbieter zur berücksichtigen. Denn für Wartung und Unterhalt ist die Zusammenarbeit mit einem Anbieter aus einem Nachbarstaat sicherheitspolitisch weit sinnvoller als mit einem Anbieter aus dem instabilen Nahen Osten.

06. Jun 2014