2012 wurde der direkte Gegenentwurf zur Volksinitiative "für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls" von Volk und Ständen mit einer rekordverdächtigen Zustimmung von 87 Prozent der Stimmenden angenommen. Das Geldspielgesetz setzt diese Initiative um. Mit den Abgaben der Schweizer Lotterien und Casinos werden die Bereiche Kultur, Sport und Soziales unterstützt. Es profitieren unter anderen auch AHV und IV.

Das Glücksspiel verlagert sich zusehends zu illegalen Online-Angeboten aus dem Ausland. Das neue Geldspielgesetz will vor diesen Angeboten schützen, den Kampf gegen Geldwäscherei und die Prävention stärken und dafür sorgen, dass jährlich weiterhin rund 1 Milliarde Franken der gemeinnützigen Schweiz zugutekommen.

Im Bereich der Spielsuchtprävention wird die schweizerische Gesetzgebung zu einer der strengsten in Europa. Neben den bekannten Sperr- und Früherkennungsmassnahmen sind vor allem für den Jugendschutz wichtige Vorschriften vorgesehen. Die Kantone müssen Präventions-, Beratungs- und Behandlungsleistungen bereitstellen, flankiert durch Präventionsmassnahmen der Geldspielanbieter. Zur Finanzierung dieser Massnahmen erheben die Kantone bei den Lotteriegesellschaften eine Spielsuchtabgabe.

Die Beschränkung des Zugangs zu illegalen Online-Geldspielen ist ein zentrales Element des Gesetzes. Ohne diese Möglichkeit würde vermehrt auf unkontrollierten Sites aus Offshore-Standorten gespielt, welche keinen Auflagen unterliegen. Die zentralen Anliegen des Gesetzes, nämlich Erträge für gemeinnützige Zwecke sowie Spielsuchtprävention, würden dadurch nicht erreicht.

Beim Geldspiel handelt es sich um einen konzessionierten Markt in einem gewollt hochreglementierten Bereich. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Zugangssperren werden beim Geldspiel in 17 europäischen Staaten angewandt. Die nichtzugelassenen Online-Casinos aus Malta und Gibraltar verdienen zurzeit in der Schweiz jährlich rund 250 Millionen Franken. Das ist Geld, das der AHV, dem Fiskus und den Lotteriefonds der Kantone fehlt.

Der Zugang zu online durchgeführten Geldspielen wird dann gesperrt, wenn die Spielangebote in der Schweiz nicht bewilligt sind. Damit setzt das Gesetz die bisherige Praxis fort: Nicht bewilligte Angebote werden in der Schweiz nicht geduldet, auch nicht im Internet. Die Behörden teilen dem Anbieter eines nicht bewilligten Online‑Spiels mit, dass sein Angebot nicht zulässig ist. Sie fordern ihn auf, das Angebot für Spielerinnen und Spieler aus der Schweiz zu sperren. Andernfalls wird das nicht bewilligte Spiel in eine öffentliche Sperrliste aufgenommen. Zudem richten die Internet-Provider eine Zugangssperre ein.

Obwohl diese umgangen werden kann, dürfte sie bei durchschnittlichen Nutzerinnen und Nutzern Wirkung entfalten – so wie dies auch eine Abschrankung um eine Baugrube oder ein Zaun um eine Weide tun. Auch im Internet müssen Gesetze eingehalten werden. Deshalb verfängt die mit der Umgehungsmöglichkeit begründete Ablehnung der Zugangssperren nicht. Diese wirken zudem auch bei den Anbietern: Die bisherigen Erfahrungen in Ländern mit solchen Sperren zeigen, dass die meisten Anbieter ihr nicht bewilligtes Angebot dort selber unzugänglich machen, um nicht auf eine schwarze Liste zu gelangen.

Ein JA unterstützt die soziale Schweiz, die Kultur und den Sport und schützt unser Land besser vor Spielsucht und Geldwäscherei. Die Erträge fliessen in das Gemeinwohl anstatt in die Taschen von Aktionären in Offshore-Staaten. Deshalb empfehle ich ein überzeugtes JA zum Geldspielgesetz.

07. Mai 2018