Am letzen Samstag trafen sich im Restaurant Dufour in St. Gallen zahlreiche Politiker, MigrantInnen und Interessierte um die SP MigrantInnen Kanton St. Gallen zu gründen. Initiator der SP MigrantInnen Kanton St. Gallen ist der Wiler Nationalratskandidat Arber Bullakaj. Dieser betonte in seiner Begrüssungsrede, dass sich die grosse Vielfalt in der
Gesellschaft endlich auch in der Schweizer Politik widerspiegeln muss. Rund 50 Personen verfolgten den Vortrag von Adelina Muhaxheri, welcher die Parallelen zwischen dem Kampf um Frauenrechte und MigrantInnenrechte aufzeigte, sowie einen weiteren Beitrag, welcher die unmenschlichen Zustände unter dem Saisonnierstatut des letzten Jahrhunderts ins Gedächtnis rief. Die Grussworte der Präsidentin der SP Kanton St. Gallen, Monika Simmler, sowie die spannenden Referate von Nationalrätin Barbara Gysi und Ständerat Paul Rechsteiner, wurden von der Tanzgruppe Africata musikalisch aufgelockert.
Die frisch gegründete Gruppe, zu deren Kern neben den RednerInnen auch der Nationalratskandidat Etrit Hasler, Mirjam Angehrn, Daniel Ucha und Fidan Shahini gehören, sprach sich als Fernziel für die Einführung eines Ausländerstimm- und Wahlrechts aus. Alles andere als der Einbezug der gesamten Wohnbevölkerung sei einer echten Demokratie nicht würdig. Es sei jedoch klar, dass dies derzeit politisch nicht durchsetzbar sei. Mindestens so wichtig sei es deswegen, für faire Bedingungen bei der Einbürgerung zu sorgen und die teilweise willkürlichen Gebühren einzelner Gemeinden in die Schranken zu weisen.
Im Kanton St. Gallen haben 100`000 Menschen keine politischen Rechte, empörte sich Arber Bullakaj. Zudem bilde der Kanton ein schlechtes Beispiel im schweizweiten Vergleich, was die Einbürgerungsbedingungen angeht.
In diesem Sinne verabschiedeten die SP MigrantInnen St. Gallen zum Schluss ihrer Gründungsversammlung eine Resolution an die Kantonalpartei zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes: Die veralteten, bürokratischen und undemokratischen Fristen bei der Einbürgerung sollen überarbeitet werden – die Gemeindefristen sollen auf ein Jahr herabgesetzt, die kantonale Frist ganz abgeschafft werden.