Die SP nimmt die heute präsentierten Eckwerte zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative zur Kenntnis und wird sie in den nächsten Tagen im Detail prüfen. Die SP stellt fest, dass der Bundesrat mit den Eckpunkten eine mögliche Umsetzung der Initiative aufzeigt – und damit auch die schwierigen Konsequenzen für die Wirtschaft und das bisher geltende Modell der Personenfreizügigkeit klar benennt. Es ist zu begrüssen, dass nun ein Vorschlag auf dem Tisch liegt, der eine politische Diskussion über Inhalte ermöglicht. Auf den ersten Blick lässt sich aber festhalten, dass die SP nicht bereit ist, eine Umsetzung der Initiative auf Kosten der Kurzaufenthalter und Temporärarbeitenden zu akzeptieren.

Zwar hat das Volk am 9. Februar einer Beschränkung der Zuwanderung zugestimmt – und das gilt es unabhängig von der grundsätzlichen Ablehnung dieser Politik zu akzeptieren. Doch die Umsetzung des neuen Verfassungsartikels darf deswegen keinen Schritt zurück zu einem diskriminierenden Zuwanderungsregime sein: Die überwunden geglaubte Epoche einer rein wirtschaftsorientierten und menschenverachtenden Migrationspolitik zu Lasten der Kurzaufenthalter und entsandten Arbeitnehmenden darf nicht wieder Realität werden.

Sobald die verschiedenen Zuwanderungskategorien diskriminierend gegeneinander ausgespielt werden, ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Es ist absehbar, dass die Wirtschaft die Begrenzung der B-Bewilligungen auf Kosten der schwächsten Kategorie der Kurzaufenthalter und Entsandten umgehen wird. Damit setzt der Bundesrat bei der Umsetzung auf jene temporären Arbeitskräfte, die Lohndumping und anderen Missbräuchen am massivsten ausgesetzt sind.

Für die SP ist klar, dass sich die Umsetzung an den Grundwerten unserer Gesellschaft zu orientieren hat – und das ohne Abstriche. Eine Diskriminierung nach Herkunftsland, nach Alter, nach Geschlecht, nach Beruf, nach Lohnniveau, nach Zivilstand oder Ähnlichem ist für die SP inakzeptabel. 

20. Jun 2014