«Die Bürgerlichen lassen mit ihrer Blockadepolitik Zehntausende Menschen im Regen stehen», sagt SP-Präsident Christian Levrat. «Wir müssten dringend den Erwerbsersatz für Selbständige und die Bezüge von Kurzarbeitsentschädigung für KMU-Inhaber und deren Ehegatten verlängern, für diejenigen Fälle, die wegen der Massnahmen gegen das Corona-Virus nicht arbeiten können. Zudem muss die Bezugsdauer der Kurzarbeit verlängert werden, um Massenentlassungen zu vermeiden. Und es braucht Massnahmen gegen die Aussteuerung. Nur so können wir vermeiden, dass die KMU geschwächt werden und im schlimmsten Fall breite Kreise der Bevölkerung verarmen.»
Da der Bundesrat bereits entschieden hatte, die drei von der SP vorangetriebenen Motionen am 1. Juli zu beantworten, werden diese ab dem 2. Juli behandlungsreif sein. Somit ist der Entscheid der Büros auch demokratiepolitisch fragwürdig. «Die bürgerliche Mehrheit des Büros verstösst gegen Sinn und Zweck der Verfassung», sagt SP-Fraktionspräsident Roger Nordmann. «Artikel 151 BV besagt, dass ein Viertel der Mitglieder des Rates oder der Bundesrat die Einberufung der Räte zu einer ausserordentlichen Session verlangen können. Diese nun erst am Rande der nächsten ordentlichen Session im September durchzuführen, grenzt an Rechtsmissbrauch.»
Nicht zuletzt schwächt sich das Parlament mit dem Entscheid der Büros selbst. «Es ist besorgniserregend, wenn das Parlament in einer so zentralen Frage seine Verantwortung nicht wahrnimmt», sagt Christian Levrat. «Die Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen ist dringlich. Das Parlament muss dafür sorgen, dass Arbeitsplätze erhalten werden und die Betroffenen nicht in Existenzschwierigkeiten geraten.»
Medienmitteilung der SP Schweiz vom 25. Juni 2020
Ausserordentliche Corona-Session erst im Herbst: Bürgerliche lassen Menschen und KMU im Regen stehen
Zehntausende sind noch immer von der Corona-Krise betroffen. Die SP hat sich deshalb an vorderster Front dafür eingesetzt, noch vor der Sommerpause eine ausserordentliche Session durchzuführen, um über die Unterstützungsmassnahmen abstimmen zu können. Der gemeinsame Antrag von FDP, CVP und SVP, der verlangt hat, diese Session erst im Herbst durchzuführen, ist sozial- und wirtschaftspolitisch fahrlässig. Zudem ist er demokratiepolitisch höchst fragwürdig. Die Bundesverfassung sieht nämlich das Recht auf eine ausserordentliche Session vor.
25. Jun 2020