Die SP bewertet den heutigen Richtungsentscheid des Bundesrates grundsätzlich positiv. Beim Umwandlungssatz ist die Regierung jedoch noch auf dem falschen Weg. Es sei daran erinnert, dass das Stimmvolk erst vor vier Jahren eine Senkung des Umwandlungssatzes wuchtig verworfen hat. Bei den Renten für Witwen mit Kindern besteht ebenfalls noch Verbesserungspotenzial: Die SP hat Verständnis für den Reformbedarf, aber speziell für Witwen mit Kindern, die oft in einer finanziell schwierigen Situation sind, gilt der zentrale Grundsatz, dass das Rentenniveau als Ganzes erhalten bleiben muss.
Eine Reform der Altersvorsorge, die zu einem Abbau bei den Renten führt, würde das Volk und mit ihm die SP niemals akzeptieren. Es braucht deshalb eine Neugewichtung von 1. und 2. Säule. Die Bundesverfassung schreibt vor, dass die Altersvorsorge „die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise“ zu gewährleisten hat. Damit auch Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen dieses Verfassungsziel erreichen, ist eine Stärkung der 1. Säule durch höhere AHV-Renten unverzichtbar.