Die Aktienrechtsrevision, die der Bundesrat heute vorlegt, ist ein Fortschritt gegenüber dem Status quo. Trotzdem hätte sich die SP etwas mehr Mut und Reformwillen gewünscht.
Nur teilweise Umsetzung der Abzocker-Initiative
«Die Stärkung der Aktionärsrechte ist erfreulich, aber sie alleine wird exzessive Boni und Saläre nicht verhindern können», kommentiert SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer. «Eine Bonussteuer für Lohnbestandteile ab 1 Million Franken wäre wirksamer gewesen.» Ebenso fehlen eine grössere Sorgfaltspflicht für Topmanager sowie das längst überfällige Register der wirtschaftlich berechtigten Personen. Auch bei den Mitbestimmungsrechten für Arbeitnehmende muss das Parlament noch nachbessern.
Die gläserne Decke wird nur leicht durchlässiger
Dass der Bundesrat überhaupt Vorschriften zur Vertretung der Geschlechter in den Leitungsgremien von Unternehmen (30 Prozent im Verwaltungsrat, 20 Prozent in der Geschäftsleitung) erlässt, ist ein grosser Schritt. Doch die Übergangsfristen sind sehr lang, und Sanktionsmöglichkeiten fehlen. Susanne Leutenegger Oberholzer erklärt an einem Beispiel, was das bedeutet: «Eine Firma mit 5 Männern in der Geschäftsleitung hat 10 Jahre Zeit um eine Frau zu suchen. Schafft sie es nicht, muss sie nur erklären, wieso und hat nicht einmal Sanktionen zu befürchten, das ist schon sehr zahm und zaghaft.»
Transparenz im Rohstoffhandel fehlt weiterhin
Eine Leerstelle in der Aktienrechtsrevision ist das Fehlen von Transparenzvorschriften für Unternehmen, die im Rohstoffhandelssektor tätig sind. Mehr Transparenz über deren Finanzflüsse wäre ebenso richtig wie überfällig. Da der Bundesrat jetzt darauf verzichtet, ist die Konzernverantwortungsinitiative, die genau solche Transparenzvorschriften einführen will, zu unterstützen.