Die SP-Bundeshausfraktion hat an ihrer heutigen Sitzung eine Motion verabschiedet, welche den Bundesrat beauftragt, die Bonizahlungen mit einer Obergrenze zu beschränken. Dies ist insbesondere in der Bankenbranche zum Zweck der Risikominderung dringend nötig. Die SP schlägt darum vor, dass sich der Bundesrat mit entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen mindestens an den Regulierungen der EU zu orientieren; dass also Banker-Boni prinzipiell nur so hoch ausfallen dürfen, wie das Grundgehalt. Eine Ausdehnung schärferer Boniregelungen auf alle börsenkotierten Unternehmungen ist aus Sicht der SP zu prüfen. Überdies verlangt die SP die Wiederbelebung des Konzepts einer sogenannten Bonisteuer, die aktienrechtliche und steuerrechtliche Schranken für sehr hohe Entschädigungen beinhaltet.

Die SP-Fraktion hat ausserdem die vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung diskutiert. Die SP Schweiz wertet die Zulassungssteuerung für Spezialärzte als notwendiges Anliegen. Zentral ist, dass die Versorgung weiterhin in allen Regionen gesichert ist. Die SP-Fraktion sieht in dieser Hinsicht vorab die Kantone in der Pflicht. Deren Gesundheitsdirektoren müssen dafür sorgen, dass die Regulierung einer kostentreibenden Überversorgung vorbeugt und nicht einzelne Landesteile aushungert. Jedoch wird es wichtig sein, dass anstelle der nun temporär wieder eingeführten Zulassungsbeschränkung anschliessend ein weitergehendes Regulierungssystem zur Anwendung kommt, das sowohl die Kosten unter Kontrolle bringt und auch flächendeckend eine hohe Qualität des Gesundheitswesen sicherstellt.

05. Mär 2013