Der Ständerat hat sich heute bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative für die Einhaltung minimaler Standards entschieden. «Es ist in einem Rechtsstaat notwendig, jeden Fall einzeln zu prüfen und bei Bagatelldelikten auf eine Ausschaffung zu verzichten», sagt der Berner SP-Ständerat Hans Stöckli. Bei der so genannten Durchsetzungsinitiative wird die SP für die Ungültigkeit stimmen. Diese verletzt die Menschenrechte und ist laut Stöckli «staatspolitisch und rechtsstaatlich höchst problematisch und ein Angriff auf die Gewaltenteilung».

Die SP hat die Ausschaffungsinitiative immer bekämpft und hält sie nach wie vor für falsch. Das gilt erst recht für die Durchsetzungsinitiative. Diese verletzt zwingende Bestimmungen der Menschenrechte und muss deshalb für ungültig erklärt werden. Wer eine Initiative zur Abstimmung bringt, die nicht umgesetzt werden kann, weil sie den Menschenrechten widerspricht, spielt ein übles Spiel mit den demokratischen Regeln und betrügt das Stimmvolk.

Bei der Ausschaffungsinitiative hat sich die SP insbesondere für die Interessen der Secondos und Secondas eingesetzt. Wer Menschen, die hier geboren sind, bei Bagatelldelikten mit Landesverweis droht, macht Hunderttausende zu Mitbürgerinnen und Mitbürger zweiter Klasse. Deshalb begrüsst die SP das Minimum an Augenmass, das der Ständerat mit Einführung der Härtefallklausel bewiesen hat. Die SP appelliert nun an die Nationalrätinnen und Nationalräte der bürgerlichen Mitte, zur rechtsstaatlichen Vernunft zurückzukehren und ihren Parteikolleginnen und Parteikollegen aus dem Ständerat zu folgen. 

10. Dez 2014