Ein Ja zur Abzocker-Initiative ist ein positives Zeichen für die 1:12-Initiative und die Mindestlohninitiative der Gewerkschaften. Statt explodierende Managersaläre brauchen wir faire Löhne für alle. Was die Abzockerinitiative bringt, zeigen folgende Auszüge aus dem Initiativtext:
„Art 95 Abs. 3 (neu) BV: ZumSchutz der Volkswirtschaft, des Privateigentums und der Aktionärinnen und Aktionäre sowieim Sinne einer nachhaltigen Unternehmensführungregelt das Gesetz die im In- oder Ausland kotierten Schweizer Aktiengesellschaften nach folgenden Grundsätzen:
- Die Generalversammlung stimmt jährlich über die Gesamtsumme aller Vergütungen (Geld und Wert der Sachleistungen) des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beirates ab. Sie wählt jährlich die Verwaltungsratspräsidentin oder den Verwaltungsratspräsidenten und einzeln die Mitglieder des Verwaltungsrates (...). Die Pensionskassen stimmen im Interesse ihrer Versicherten ab und legen offen, wie sie gestimmt haben (...).
- Die Organmitglieder erhalten keine Abgangsentschädigung, keine Vergütung im Voraus, keine Prämie für Firmenkäufe und -verkäufe und keinen zusätzlichen Berater- oder Arbeitsvertrag von einer anderen Gesellschaft der Gruppe (...).
- Die Statuten regeln die Höhe der Kredite, Darlehen und Renten an die Organmitglieder, deren Erfolgs- und Beteiligungspläne und deren Anzahl Mandate ausserhalb des Konzerns sowie die Dauer der Arbeitsverträge der Geschäftsleitungsmitglieder.“
Zur Umsetzungsgeschwindigkeit heisst es in den Übergangsbestimmungen: „Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen erlässt der Bundesrat innerhalb eines Jahres die erforderlichen Ausführungsbestimmungen.“
Echte Alternative fehlt
Eine echte Alternative zur Abzocker-Initiative fehlt. Der einzig wirklich gute direkte Gegenvorschlag, -nämlich eine Bonussteuer auf Löhnen über 3 Millionen Franken- wurde vom Parlament in letzter Minute versenkt. Was jetzt als Alternative übrig bleibt, ist ein indirekter Gegenvorschlag, der mit Gesetzesänderungen zwar das geltende Recht nachbessert, aber weniger verbindlich als die Initiative ist. Zu viele Kann-Bestimmungen öffnen den Abzockern wieder Schlupflöcher aller Art. Goldene Fallschirme und Millionen-Willkommensgeschenke für Manager wären weiter möglich. Der indirekte Gegenvorschlag tritt nur bei einem Nein in Kraft, da die Volksinitiative Vorrang hat.
Dass sich Verwaltungsräte heute die eigenen Vergütungen selbst zuschanzen, ist falsch. Die Lohnschere ist so in den letzten Jahren ständig angestiegen. Die Abzocker-Initiative ist ein Schritt in die richtige Richtung: Sie bringt mehr Transparenz und macht Schluss mit goldenen Fallschirmen. Es gilt, mit dem Ja zur Abzockerinitiative ein Zeichen für eine Schweiz für alle statt für wenige zu setzen!