Nach den Tempo-30-Zonen in Quartierstrassen und den Begegnungszonen mit Tempo 20 stehen nun die Geschwindigkeiten auf Abschnitten gewisser Hauptstrassen vermehrt im Fokus. In Zürich, Basel, Bern und anderen Schweizer Städten wollen wir damit mehr Sicherheit erreichen und den Lärm reduzieren. Wichtig ist dabei jedoch, dass dies auf Wunsch der Anwohnerinnen und Anwohner geschieht – und nicht gegen den Willen des betroffenen Wohn-Quartiers.

Die Tendenz Tempo-30-Zonen teilweise auch auf Hauptstrassen im dicht bewohnten Siedlungsgebiet auszudehnen, besteht nicht nur in den Grossstädten. Die Bundesgerichtsurteile zu den Gemeinden Münsingen und Sumvitg sowie die Debatte in Gemeinden wie zum Beispiel Köniz zeigen, dass das Thema durchaus auch in Kleinstädten, Gemeinden und Dörfern aktuell ist. Der Hauptgrund ist die wesentlich höhere Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden und eine Abnahme von Häufigkeit und Schwere bei Unfällen in Tempo-30-Zonen. 

Die Einführung von Tempo 30 auf Quartierstrassen ist eine Erfolgsgeschichte – dazu ist in den letzten Jahren ein relativ breiter Konsens entstanden. Wer den Strassenverkehr für alle Verkehrsteilnehmende umweltfreundlich und sicher gestalten will, kommt um dieses Instrument nicht herum. Nach Tempo-30-Zonen in Quartierstrassen richtet sich das Interesse für zusätzliche Tempo-30-Zonen nun auch auf Abschnitte bestimmter Hauptstrassen. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass Hauptstrassen in Ortszentren auch in angrenzende Tempo-30-Zonen einbezogen werden können. Dank der Motion von Nadine Masshardt würden einige Mehraufwendungen bei Planung, Verfahren und Kosten sowie längere Umsetzungszeiten wegfallen. Heute muss jede Gemeinde praktisch jeden Meter, den sie von Tempo 50 abweichen will, mit Gutachten belegen. Sind die entschleunigten Zonen mal eingeführt, müssen sie wieder dokumentiert werden – für Erfolgskontrollen, allfällige Nachbesserungen und erneute Erfolgskontrollen. Wenn auf Tempo-50-Strassen mehrheitlich Tempo-70 gefahren wird, gibt es solche Restriktionen nicht – bei Tempo 30 jedoch schon. Die Motion Masshardt liegt deshalb voll auf der Linie der Städtekonferenz Mobilität und vieler Städte und Gemeinden in unserem Land. Das gilt auch für die Stadt Bern. Es macht Sinn, die Abläufe zu vereinfachen, um Hauptstrassen sicherer zu machen. Die Gemeinden sollen dabei auch künftig selber entscheiden können, ob sie eine Tempo-30-Zone einführen oder nicht. 

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass das Bedürfnis nach Tempo 30 auf gewissen Hauptstrassen gestiegen ist und auch der Wunsch vieler Anwohnerinnen und Anwohner in diese Richtung geht. Wir dürfen nicht vergessen, dass Tempo 30 nicht nur zu mehr Sicherheit und weniger Lärm führt, sondern auch den Verkehr verflüssigt. Ich gehe davon aus, dass der Druck für zusätzliche Tempo-30-Abschnitte auf Hauptstrassen weiter steigen wird und dass wir auch weitere solche erhalten werden. Dank der Motion Masshardt könnte das künftig etwas unbürokratischer über die Bühne gehen. 

In der Stadt Bern prüfen wir derzeit bei rund 20 Hauptstrassenabschnitten, ob eine Umwandlung in eine Tempo-30-Zone Sinn machen würde. Dabei wird die ansässige Wohnbevölkerung immer mit einbezogen. Solche Massnahmen darf man nicht über die Köpfe der Direktbetroffenen hinweg durchführen. Allerdings ist der Wunsch nach solchen Zonen gross, denn viele Betroffene sorgen sich, etwa über die Schulwegsicherheit ihrer Kinder. In anderen Schweizer Städten sieht es ähnlich aus, auch Basel und Zürich prüfen zum Beispiel derzeit solche Zonen auf Hauptstrassen. Und einige wurden bereits eingeführt. In Bern etwa der Bahnhofplatz oder die Bundesgasse, die vor dem Bundeshaus durchführt. Auf dem Bundesplatz spielen im Sommer viele Kinder beim Wasserspiel. Tempo 50 wäre da viel zu gefährlich – schon nur wegen der langen Bremswege, wenn ein Kind plötzlich unvermittelt auf die Strasse rennen würde.

12. Dez 2013