Die Schweiz braucht dringend einen Plan zur sofortigen diskriminierungsfreien Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), welche die Schweiz im April 2014 unterzeichnet hat. Dabei müssen zwingend Menschen mit Behinderungen teilnehmen. Die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zur UN-BRK ist umgehend an die Hand zu nehmen, damit Personen oder Personengruppen das Recht zusteht, sich bei Verletzungen der in der UN-BRK verbrieften Rechte an den Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen zu wenden. Es braucht mehr Inklusion bei der Bildung sowie im Arbeitsmarkt. Und es muss heissen «Ein Mensch, eine Stimme», wenn es um die Einforderung der politischen Rechte geht – was vielen Menschen mit Behinderungen bis heute verwehrt wird.

Markus: «Sag Ihnen, dass ich gehört werden will, auch wenn ich keine Lautsprache habe, und bitte erkläre, dass meine Behinderung nur für die anderen eine ist.»

Es ist nun 8 Jahre her, seit die Schweiz im April 2014 als 144. Staat die UN-BRK unterzeichnet hat. Sie verpflichtete sich damit, jede Form der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung (MmB) zu bekämpfen, und garantiert unter anderem das Recht auf ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben und gleiches Recht auf eine eigene Familie. Sie stellt das Recht auf Beschäftigung, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard und sozialen Schutz sicher. Sie gewährleistet den gleichen Zugang zu Bildung, ein Recht auf gleiche Teilhabe am öffentlichen und kulturellen Leben sowie den Schutz vor Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch.

Garantiert die Schweiz die Rechte von 1,8 Millionen Menschen?

Im März 2022 wurde die Umsetzung der UN-BRK in der Schweiz erstmalig überprüft. Die Resultate sind erschreckend und bestätigt offiziell, was Betroffene schon seit Jahren bemängeln: Die Schweiz verletzt in vieler Hinsicht die Rechte der 1,8 Millionen Menschen mit Behinderungen. Die Gesetzgebung und ihre Umsetzung sind mangelhaft. Das Schweizer Rechtssystem basiert immer noch auf einem medizinischen, defizitorientierten Verständnis von Behinderung und ignoriert komplett, was Menschen mit Behinderungen selber sagen: Nicht ich oder mein Körper sind das Problem. Das Problem liegt bei der sogenannten Normgesellschaft, die überall Barrieren für uns aufstellt.

Lars: «Dass der Absatz am Gehsteig für mich im Rollstuhl die grössere Hürde darstellt, als das Verständnis meiner Klassenkameraden für meine Behinderung, zeigt, dass es am Geld liegt.»

Diese Hürden sind auf allen Staatsebenen zahlreich: Von baulichen Barrieren, Diskriminierungen am Arbeitsplatz bis hin zu den politischen Rechten. Es hapert bei behindertengerechten Wohnformen ebenso wie in der Bildung. Institutionelle Wohnformen dominieren noch heute. Das selbstständige Wohnen, das viele MmB wünschen – und das ihnen gemäss UN-BRK zusteht – wird kaum gefördert. In der Schule ist die Schweiz weit entfernt von einem inklusiven Bildungssystem, und im Arbeitsmarkt werden MmB weitgehend ausgeschlossen. Die einzige Möglichkeit ist oft, eine Hilfstätigkeit in einer Institution anzunehmen. Obwohl zahlreiche Projekte und Engagements von MmB zeigen, dass Inklusion im Arbeitsmarkt funktioniert und dass inklusive Projekte Erfolg haben.

Antonia: «Nur weil ich ständig mit dem Kopf wackle, heisst das nicht, dass ich Goethes Faust nicht verstehe. Aber die Reise ins Theater am Rigiblick bereitet mir finanziell tatsächlich Kopfzerbrechen.»

Es fehlt an einer politischen Strategie zur Beseitigung der Hindernisse für Menschen mit Behinderungen. Bestehenden Gesetze werden heute nicht systematisch im Lichte der UN-BRK überprüft, erlassen oder überarbeitet. Das liegt teils am «Kantönligeist», teils am Desinteresse der Behörden und der Politik. Kommt hinzu, dass die meisten Gesetze und politischen Strategien auf allen Stufen ohne Beteiligung von MmB sowie ohne Berücksichtigung ihrer Anliegen und Bedürfnisse erlassen und revidiert werden.

Für viele Menschen in der Schweiz hängt das Recht auf Gleichstellung vom Zufall ab.

Maja: «Zum Glück ist jetzt Frau R. an unserer Schule. Vorher bekam ich einfach eine Frucht zum Zvieri. Jetzt kann ich mit dem Talker endlich sagen, dass ich wie Sven lieber eine Orange als eine Mandarine möchte.»

Wenn der Zufall bestimmt, ob die Betreuenden bemerken, dass ein MmB augengesteuert völlig kompetent mitreden kann, dann ist das skandalös. Es darf keine Frage des Glücks sein, ob man kommunizieren kann! Und es darf nicht vom Goodwill der Kantone abhängen, ob man eine selbstbestimmte Wohnform zur Verfügung hat. Gleichstellung von MmB ist, das sagt die UN-BRK, ein Menschenrecht. Sie muss unabhängig von Kanton, Wohnform oder Arbeitsplatz gesichert sein.

Es war eine Demonstration, bei der viele kamen, aber die Gesellschaft schaute nicht vorbei

Es ist Zeit zu handeln! Menschen mit Behinderungen sind nicht bereit, noch länger zu warten, um gleichberechtigt und autonom am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Sie haben deshalb am 9. März 22 in Bern die grosse Demonstration «Zusammen. Zu RECHT!» veranstaltet, um für die Rechte und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzustehen – samt Reden von selbst betroffenen Expert:innen, die ihre Rechte eingefordert haben. Eine Berichterstattung darüber auf SRF oder in den grossen Medienblättern suchte man in den Medien aber vergebens. Einzig auf Nau.ch kam eine kurze Zusammenfassung. Die Kommentare darunter sind zum Teil nicht nur unter der Gürtellinie, sondern zeigen exemplarisch auf, was der Bericht rügt: Diskriminierung von MmB ist Alltag.

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Mit zwei Klicks kannst du jetzt mithelfen, um den Verantwortlichen Druck zu machen – unterschreibe folgende Petitionen.

Teilhabe durch Kommunikation für alle

Ratifizierung des BRK-Zusatzprotokolls 

02. Mai 2022